Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 18. September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Erstellung und Fortschreibung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGe-Plänen), die über SiGePlan-erstellen.de zustande kommen, zwischen Jens Meissner, Oberdorfstr. 6, 68794 Oberhausen-Rheinhausen (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.
(2) Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbrauchern (§ 13 BGB) steht ein Vertragsschluss nicht offen. Mit seiner Anfrage bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Gegenstand der Leistung
(1) Der Anbieter erstellt auf Grundlage des vom Kunden übermittelten Bauzeitenplans und der Projektangaben einen projektspezifischen SiGe-Plan im Sinne des § 2 Abs. 3 BaustellV. Der Plan enthält insbesondere eine Kopfbox mit den Projektdaten, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen je Gewerk mit Bezügen zum Arbeitsschutzregelwerk, einen Balkenplan nach Kalenderwochen, die gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitszeichen nach ISO 7010.
(2) Geliefert wird der Plan als PDF-Datei, verlustfrei druckbar bis zum Format DIN A0, sowie zusätzlich als DIN-A2-Plan, aufgeteilt auf vier DIN-A4-Seiten zum Zusammensetzen.
(3) Der Anbieter erstellt den Plan persönlich nach bestem fachlichen Wissen und kann dabei digitale Hilfsmittel einschließlich KI-gestützter Software einsetzen.
(4) Nicht Gegenstand der Leistung sind insbesondere die Bestellung oder Tätigkeit als Koordinator nach § 3 BaustellV, die Koordination und Kontrolle auf der Baustelle, die Vorankündigung, die Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk, die Gefährdungsbeurteilung der ausführenden Unternehmen nach § 5 ArbSchG sowie jede Form der Rechtsberatung.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot. Mit seiner Anfrage – über das Formular, per E-Mail, Telefon oder WhatsApp – bittet der Kunde den Anbieter um die Erstellung eines SiGe-Plans.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter den Auftrag in Textform bestätigt. Als Bestätigung gilt auch die Zusendung der Rechnung mit Zahlungslink. Der Anbieter kann Anfragen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
(3) Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird nicht gesondert gespeichert; diese Bedingungen sind jederzeit auf dieser Seite abrufbar.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Ein SiGe-Plan kostet 49,90 € netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %, insgesamt 59,38 €). Der Preis gilt als Festpreis je Plan, unabhängig von der Größe des Bauvorhabens. Ein Abonnement entsteht nicht.
(2) Eine Fortschreibung (§ 7 Abs. 2) kostet 19,90 € netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (insgesamt 23,68 €).
(3) Der Kunde erhält eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer und einem Zahlungslink. Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt; für den Zahlungsvorgang gelten dessen Bedingungen. Vertragspartner der Leistung bleibt der Anbieter.
(4) Die Rechnung ist sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Der Plan wird nach Zahlungseingang geliefert.
(5) Der Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen elektronisch übermittelt werden, zum Beispiel als PDF per E-Mail.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde übermittelt den Bauzeitenplan und die für den Plan erforderlichen Angaben – insbesondere Bezeichnung und Anschrift des Bauvorhabens, Bauherr und Angaben zum SiGe-Koordinator – vollständig und zutreffend. Er stellt sicher, dass er zur Weitergabe dieser Unterlagen berechtigt ist.
(2) Der Kunde prüft den gelieferten Plan vor dem Aushang darauf, ob er den tatsächlichen Verhältnissen der Baustelle entspricht, und teilt dem Anbieter Abweichungen unverzüglich mit.
(3) Ändern sich der Bauablauf, Termine oder Gewerke, ist der Plan anzupassen. Diese Pflicht liegt bei den nach der Baustellenverordnung Verantwortlichen; der Anbieter übernimmt die Fortschreibung auf gesonderten Auftrag (§ 7).
(4) Der Kunde übermittelt keine personenbezogenen Daten Dritter, die für den Plan nicht erforderlich sind.
§ 6 Lieferung
(1) Der Anbieter liefert den Plan per E-Mail als PDF. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen, nachdem Bauzeitenplan, erforderliche Angaben und Zahlung vorliegen. Verbindlich sind Termine nur, wenn sie ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.
(2) Fehlen Angaben, fragt der Anbieter beim Kunden nach; die Lieferzeit beginnt dann mit dem Eingang der Angaben.
§ 7 Anpassungen und Fortschreibung
(1) Korrekturen und Änderungswünsche zum gelieferten Plan, die sich auf die bei Auftragserteilung übermittelten Unterlagen beziehen, setzt der Anbieter ohne Mehrkosten um, wenn der Kunde sie innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung mitteilt.
(2) Ändern sich später der Bauablauf, Termine oder Gewerke, aktualisiert der Anbieter den Plan auf gesonderten Auftrag (Fortschreibung) zum Preis nach § 4 Abs. 2. Für die Fortschreibung gelten die Regelungen zu Vertragsschluss, Zahlung und Lieferung entsprechend.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde am gelieferten Plan ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für das jeweilige Bauvorhaben. Es umfasst insbesondere die Vervielfältigung, den Aushang auf der Baustelle und die Weitergabe an Bauherrn, die am Bau Beteiligten und Behörden.
(2) Der Kunde darf den Plan als eigenes Arbeitsergebnis verwenden, ihn insbesondere unter eigenem Namen weitergeben und seine Kontaktdaten eintragen. Eine Nennung des Anbieters ist nicht erforderlich.
(3) Nicht gestattet sind die Nutzung des Plans für andere Bauvorhaben, sein Weiterverkauf als Vorlage oder eigenständiges Produkt sowie die Verwendung der Inhalte zum Aufbau eines konkurrierenden Angebots.
§ 9 Mängel
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts, soweit diese Bedingungen nichts anderes bestimmen.
(2) Die verbraucherschützenden Vorschriften der §§ 327 ff. BGB über digitale Produkte finden auf diese ausschließlich mit Unternehmern geschlossenen Verträge keine Anwendung.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Der Anbieter haftet nicht, soweit ein Schaden darauf beruht, dass der Kunde unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht, den Plan entgegen § 5 Abs. 2 nicht geprüft oder trotz geänderten Bauablaufs nicht angepasst hat.
(4) Die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle – insbesondere für Koordination, Umsetzung und Kontrolle der Schutzmaßnahmen – bleibt bei den nach Baustellenverordnung, Arbeitsschutzgesetz und Unfallverhütungsvorschriften Verpflichteten.
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Der Anbieter behandelt alle Projekt- und Bauherrendaten vertraulich und verwendet sie nur zur Erfüllung des Vertrags. Kunden werden nicht ohne ihre Zustimmung als Referenz genannt.
(2) Der Anbieter setzt Dienstleister als Auftragsverarbeiter ein, etwa für Hosting, E-Mail, KI-gestützte Verarbeitung und Zahlungsabwicklung; Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung. Auf Wunsch schließt der Anbieter mit dem Kunden einen Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(3) Arbeitsdateien bewahrt der Anbieter bis zu zwölf Monate nach Lieferung auf. Der Kunde übernimmt die gelieferten Dateien in seine Projektunterlagen; nach Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf erneute Bereitstellung.
§ 12 Kein Widerrufsrecht
Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern (§ 1 Abs. 2). Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher (§§ 355 ff. BGB) findet auf diese Verträge keine Anwendung.
§ 13 Verbraucherschlichtung
Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz).
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Fragen zu diesen Bedingungen beantworte ich gern: mail@SiGePlan-erstellen.de · 0173 4077748